Die Einführung der Ziffer 40 in der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) hat in der Community der Pferdebesitzer für kontroverse Diskussionen gesorgt. Gemäß dieser Regelung sind Tierärzte nun dazu verpflichtet, eine Hausbesuchsgebühr für Besuche im Reitstall zu erheben – und das für jedes behandelte Tier einzeln. Der Betrag beläuft sich auf etwa 60 € pro Tier und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebühr wird fällig, wenn das behandelte Tier nicht als landwirtschaftliches Nutztier gilt. Gemäß der Definition der GOT dienen Nutztiere dem Erwerb des Halters. Pferde, die vorrangig aus Freizeitgründen geritten werden und möglicherweise nicht als Nutztiere eingestuft werden, fallen somit nicht unter diese Regelung.
Die Pferdebesitzer sind verärgert über die zusätzlichen Kosten, die durch diese Regelung entstehen. Vor der Einführung der Ziffer 40 mussten Tierhalter lediglich ein Wegegeld zahlen, um die Anreisekosten des Tierarztes zu decken. Bei Behandlungen mehrerer Pferde im Stall konnten die Besitzer die Kosten aufteilen – eine Option, die nun nicht mehr besteht. Um gegen diese Regelung vorzugehen und eine Neueinstufung der Pferde als Nutztiere zu erreichen, haben einige Pferdebesitzer Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieser Prozess kann jedoch zeitaufwendig sein, da er eine Änderung einer bestehenden Verordnung erfordert.
Dr. Tina Hölscher, Tierärztin bei aktion tier e.V., schlägt vor, den Anstieg der Gebühren zu umgehen, indem Impfungen oder Entwurmungen für alle Pferde im Stall kombiniert werden. Auf diese Weise könnte der Stallinhaber den Tierarzt beauftragen, sich um alle Pferde gleichzeitig zu kümmern und die Rechnung für alle gemeinsam zu begleichen. Es wird empfohlen, dies im Voraus mit dem Tierarzt abzustimmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Quelle: aktion tier – menschen für tiere e.V.